11.08.2011, 22:02
Mittlerweile sind alle Modellflugzeuge versicherungsplichtig. Und genauer Wortlaut der Einschränkung in den Versicherungen lautet "cc)für die keine Versicherungsplicht besteht." Das hat nichts mit der Auftstiegsgenehmigung zu tun.
Fakt: Für mich zulässige Versicherung darf diese Einschränkung nicht haben, ausser der betreffende hat eine aktuelle Bestgätigung der Versicherung das Flugmodelle bis 5kg mitversichert sind, ohne weitere Einschränkung.
Der im Flugbuch aktuell eingetragene Flugleiter hat die Verantwortung und kann selbst entscheiden. Mir ist das zu heiß und lasse es solange ich eingetragen bin, nicht zu. Übrigens mein Vertrag ist von 1988 und hat genau diesen Wortlaut.
Gruß Micha
Fakt: Für mich zulässige Versicherung darf diese Einschränkung nicht haben, ausser der betreffende hat eine aktuelle Bestgätigung der Versicherung das Flugmodelle bis 5kg mitversichert sind, ohne weitere Einschränkung.
Der im Flugbuch aktuell eingetragene Flugleiter hat die Verantwortung und kann selbst entscheiden. Mir ist das zu heiß und lasse es solange ich eingetragen bin, nicht zu. Übrigens mein Vertrag ist von 1988 und hat genau diesen Wortlaut.
Gruß Micha








