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Neue Düsseldorfer Tabelle 2009
#1
Exclamation 
Hallo zusammen,

für diejenigen die es angeht evtl. Interessant !



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So liest man die Tabelle:
• Suchen Sie das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen (Spalte links).

• Suchen Sie nach Alter des Kindes den fälligen Unterhalts-Zahlbetrag.

• Beispiel: Bei 1700 Euro netto sind für ein 13-jähriges Kind 314 Euro zu zahlen. Dazu kommt für Kinder unter 18 der Anspruch auf das halbe Kindergeld. Der Unterhaltsanspruch beträgt damit 314 + 82 = 396 Euro.

• Beim gleichen Einkommen sind für ein Kind ab 18 Jahren 290 Euro fällig, zuzüglich Kindergeld liegt der Anspruch aber bei 290 + 164 = 454 Euro.


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Das hat sich zum 1. Januar 2009 geändert:

• Kinder bis fünf Jahre: Bei einem Einkommen von 1500 Euro sinkt der Unterhalt um bis zu drei Euro auf 281 Euro.

• Kinder von sechs bis elf Jahren: Hier sinkt der Betrag um bis zu fünf Euro.

• Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren erhalten sieben bis 15 Euro mehr.

• Ab 18 Jahren bekommen Jugendliche 14 bis 29 Euro mehr monatlich.

Die Erhöhung bei älteren Kindern sei notwendig, da durch die Regelungen im vergangenen Jahr höhere Altersgruppen eher benachteiligt wurden, sagte Jürgen Soyka, Koordinator der Tabelle.

Somit schwanken künftig die Unterhaltszahlungen beim ersten und zweiten Kind je nach Alter des Kindes und Einkommen des Unterhaltspflichtigen zwischen 199 und 528 Euro. Ab dem dritten Kind fallen die Unterhaltszahlungen niedriger aus.

Dank der jüngsten Kindergelderhöhung haben trotzdem alle betroffenen Kinder unter dem Strich mehr Geld zur Verfügung, betonte Soyka.

Schwierig gestaltet sich die Abwägung zwischen Kindeswohl und Finanzkraft des Unterhaltspflichtigen, das zeigt schon ein Blick auf die Tabelle: Denn das Gericht definiert insgesamt 120 verschiedene mögliche Unterhaltssätze für ein Kind – abhängig vom Alter des Kindes, dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und der Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder.

Väter mit einem Netto-Einkommen knapp unter 5100 Euro zahlen in der ersten Altersgruppe 368 Euro, in den folgenden 434, 522 und 528 Euro.

Keine Veränderungen gab es beim Eigenbedarf der Unterhaltspflichtigen. Er sei im vergangenen Jahr ohnehin rechtgroßzügig berechnet worden, meinte Soyka.

Die nächste Überarbeitung der „Düsseldorfer Tabelle“ dürfte in zwei Jahren im Januar 2011 in Kraft treten.

Unter http://www.olg-duesseldorf.nrw.de kann man sich die neuen Sätze im Detail anschauen.
Servus Admin

Es gibt 10 Gruppen von Menschen: Die, die Binärcode verstehen und die, die ihn nicht verstehen. Smilie_gr_142

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