12.01.2010, 15:03
...und dann drohen sie rechtswidirg mit Schufa-Einträgen
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt warnt vor einer neuen Abzocke im Internet!
Dabei handelt es sich um Internetseiten, die angebliche Schnäppchen versprechen
und schon bei der Anmeldung des Kunden auf der Seite abkassieren!
Ein Beispiel für die dreiste Abzocke ist die Seite outlets.de.
Hier wurden den Kunden Outlet-Schnäppchen zu Tiefstpreisen versprochen.
Um einzukaufen, mussten sich die Kunden allerdings registrieren und ihre persönlichen
Daten eintragen.
Und damit schnappte die Internet-Falle zu!
Wenige Minuten nach der Anmeldung folgte per E-Mail eine Rechnung an den Kunden
über 96 Euro für einen angeblich kostenpflichtigen Abonnementvertrag. Outlets.de ist
leider keine Einzelfall. Mehr als tausend solcher krimineller Seiten tummeln sich im Internet.
Das musste auch Journalistin Silvia Meixner (43) aus Berlin erfahren.
Besonders kurios: Sie hatte noch nicht einmal einen Internet-Shop besucht, denn ihr
Computer war kaputt. Trotzdem bekam sie eine E-Mail der Seite top-of-software.de.
In der E-Mail wurde sie aufgefordert, 96 Euro für eine angeblich von ihr herunter geladene
Software zu bezahlen.
„Daraufhin habe ich per E-Mail zurück geschrieben, dass ich das Geld nicht zahlen werde",
sagt Silvia Meixner. Zurück kam die Androhung eines Mahnverfahrens.
„Ich werde mich jetzt wehren und den Abzockern für jede E-Mail oder jeden Brief, die ich
in Zukunft an sie schreiben muss, 100 Euro in Rechnung stellen“, sagt Silvia Meixner.
Verbraucherschützer raten dringend, die Rechnungen und Mahnungen von kriminellen
Internet-Abzockern keinesfalls zu bezahlen, sondern sie schriftlich abzuwehren.
Einen Musterbrief dafür findet man im Internet.
Auch wenn mit Mahnungen und einem negativen Eintrag ins Schuldenverzeichnis
(Schufa-Eintrag) gedroht werde, solle man sich nicht einschüchtern lassen, sagen
Verbraucherschützer. Die Androhungen seien schlichtweg rechtswidrig.
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt warnt vor einer neuen Abzocke im Internet!
Dabei handelt es sich um Internetseiten, die angebliche Schnäppchen versprechen
und schon bei der Anmeldung des Kunden auf der Seite abkassieren!
Ein Beispiel für die dreiste Abzocke ist die Seite outlets.de.
Hier wurden den Kunden Outlet-Schnäppchen zu Tiefstpreisen versprochen.
Um einzukaufen, mussten sich die Kunden allerdings registrieren und ihre persönlichen
Daten eintragen.
Und damit schnappte die Internet-Falle zu!
Wenige Minuten nach der Anmeldung folgte per E-Mail eine Rechnung an den Kunden
über 96 Euro für einen angeblich kostenpflichtigen Abonnementvertrag. Outlets.de ist
leider keine Einzelfall. Mehr als tausend solcher krimineller Seiten tummeln sich im Internet.
Das musste auch Journalistin Silvia Meixner (43) aus Berlin erfahren.
Besonders kurios: Sie hatte noch nicht einmal einen Internet-Shop besucht, denn ihr
Computer war kaputt. Trotzdem bekam sie eine E-Mail der Seite top-of-software.de.
In der E-Mail wurde sie aufgefordert, 96 Euro für eine angeblich von ihr herunter geladene
Software zu bezahlen.
„Daraufhin habe ich per E-Mail zurück geschrieben, dass ich das Geld nicht zahlen werde",
sagt Silvia Meixner. Zurück kam die Androhung eines Mahnverfahrens.
„Ich werde mich jetzt wehren und den Abzockern für jede E-Mail oder jeden Brief, die ich
in Zukunft an sie schreiben muss, 100 Euro in Rechnung stellen“, sagt Silvia Meixner.
Verbraucherschützer raten dringend, die Rechnungen und Mahnungen von kriminellen
Internet-Abzockern keinesfalls zu bezahlen, sondern sie schriftlich abzuwehren.
Einen Musterbrief dafür findet man im Internet.
Auch wenn mit Mahnungen und einem negativen Eintrag ins Schuldenverzeichnis
(Schufa-Eintrag) gedroht werde, solle man sich nicht einschüchtern lassen, sagen
Verbraucherschützer. Die Androhungen seien schlichtweg rechtswidrig.
Servus Admin
Es gibt 10 Gruppen von Menschen: Die, die Binärcode verstehen und die, die ihn nicht verstehen.
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